In der gewerblichen Wirtschaft laufen immer mehr Prozesse ab, die mit Hochfrequenzanla- gen gestaltet werden. Desgleichen werden in schnellen Folgen Sender und Empfänger für Tele- und Kommunikationsdienste in Breitband und UMTS-Technologien verlangt und errichtet. Daher war es notwendig, sicherzustellen, daß Menschen, die sich in deren Um- gebung aufhalten, nicht durch zu hohe elektromagnetische Felder gefährdet werden. Deshalb wurden vom Arbeitsschutz, anhand der Untersuchungsergebnisse über biologi- sche Effekte elektromagnetischer Felder, "Grenzwerte" abgeleitet.
Als Grenzwerte der Exposition, die für die Berechnung eines Sicherheitsabtandes heran- gezogen werden, dienen die international anerkannten Empfehlungen der IRPA (Interna- tionale Strahlenschutzkommission) und der WHO (Weltgesundheitskommission). Diese Grenzwerte sind in Deutschland verbindlich in der 26.BImSchV festgelegt worden.
Weltweit wird immer noch in unzähligen Forschungsarbeiten der Einfluß der Elektrotech-nik und des Mobilfunks in Bezug auf elektromagnetische Felder auf den Organismus untersucht, da sich diese Technik rasch ausbreitet. Hier verweisen wir auf weltweit anspruchvollste Risikoabschätzung im Rahmen des kalifornischen EMF-Programms (EMF=elektromagnetische Felder) sowie der Risikoabschätzung des Landes Salzburg, die in der Salzurger Konferenz zu hochfrequenter Strahlung bereits im Jahr 2000 fest-stellte, daß zahlreiche Krankheiten darauf zurückzuführen sind.
Die neuen gepulsten Abstrahlungen gelten danach als Risiko. Als absolutes Risiko hat sich auch nachträglich der Aufenthalt und die Arbeit im Bereich von Radaranlagen bewie-sen. Richtfunk gilt als weiterer Risikobereich.Sowohl die Ablehner als auch die Befürworter dieser Technik streiten sich um schlüssige Beweise. So hat es Jahrzehnte durch Negieren und Unterdrücken von Nachweisen gedauert, bis die gehäuften Krebserkrankungen der Beschäftigten an Radaranlagen (Bundeswehr, NVA) als durch hochfrequente elektromag-netische Abstrahlung, durch ebendiese Anlagen verursacht, anerkannt wurde.
Auch wenn für die hoch- und niederfrequenten Felder, denen wir alle Tag und Nacht aus-gesetzt sind, bislang kein schlüssiger wissenschaftlicher Beweis für deren Unschäd- lichkeit erbracht worden ist, bedeutet dies noch längst keine Entwarnung: die Dosis in unserem täglichen Umfeld dürfte letztlich für jeden Einzelnen individuell entscheidend sein. Weniger bedeutet hier in jedem Falle mehr.
Normengrundlage
Feldstärke V/m
Leistungsflußdichte mW/m²
DIN VDE 0848 für berufliche Exposition 26.BImSchV / DIN VDE 0848 ab 2 GHz 26.BImSchV / DIN VDE 0848 E-Netz 26.BImSchV / DIN VDE 0848 D-Netz
DIN VDE 0848 für Implatatträger Kategorie 0 DIN VDE 0848 für Implatatträger Kategorie 1 Nebenstehende Werte sind Kurzzeiteffektiv- werte für Implatatträger Kategorie 0 ~ störfest Kategorie 1 ~ eingeschränkt störfest
1900 MHz 0,25 Watt 900 MHz bis 2 Watt 1800 MHz bis 1 Watt 900 MHz bis 8 Watt
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Bitumenprodukte in Innenräumen werden als u.a.Feuchtigkeitssperren, Gussasphalt und als Kleber für Parkette verwendet. Sie werden als Mischungen aus Bitumen und Gesteinskörnchen oder neuerdings Polymeren als Bodenbeläge verbaut. Dadurch tritt eine dauerhafte Kontamination der Innenraumluft mit polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und Benzol auf. Über Hausstäube werden die Raumnutzenden diesen teilweise krebserregenden Stoffen ausgesetzt. Für die Bewertung und Sanierung solcher Bodenbeläge wurden deshalb bereits vor Jahren Empfehlungen herausgegeben (ARGE BAU 2000). Dies ist in der Öffentlichkeit jedoch nahezu unbekannt.